stiftung

Der Staat ist nicht mehr in der Lage, alles zu finanzieren, was für das Wohl der Menschen mit einer geistigen Behinderung wichtig, erstrebenswert oder wünschenswert ist!

Die Lebenshilfe hat sich die Aufgabe gestellt dort zu helfen, wo keine oder zu geringe staatliche Finanzierungsmöglichkeiten und Initiativen vorhanden sind.
Die Lebenshilfe informiert Sie gerne über die Bereiche, in denen Eigeninitiative und Eigenfinanzierungen nötig sind.
Die Kreisvereinigung der Lebenshilfe nahm zwei ihr zugedachte Nachlässe zum Anlass, die Gründung der Stiftung in der Mitgliederversammlung 2002 zu beschließen. Anlässlich der Jubiläumsfeier "35 Jahre Lebenshilfe - Kreisvereinigung Plön e. V."  konnte bereits das Grundkapital durch einige Zustiftungen erhöht werden.
Bitte helfen auch Sie der Stiftung!
Ihre Spenden oder Zustiftungen helfen Menschen mit Behinderungen, ein gleichberechtigtes, würdiges und integriertes Leben zu führen.

Zweck der Stiftung (Auszug aus der Stiftungssatzung):

 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, insbesondere mit geistiger Behinderung im Kreis Plön.
Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke der Lebenshilfe - Kreisvereinigung Plön e. V. beschafft, insbesondere für die Unterstützung aller Aufgaben der Lebenshilfe, wo staatliches Handeln begrenzt ist; wo Innovation, Initiativen und Anstöße für sinnvolle Weiterentwicklung benötigt werden.
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögen und aus den Zuwendungen Dritter.
Zustiftungen durch den Stifter selbst und durch Dritte sind möglich (und sehr nötig und erwünscht). Mittel der Stiftung werden nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet.